Sprachunterricht für Arbeitnehmer. Dänisch-Unterricht für Dänemark – Fehmarnbelt-Portal

Information zum Recht 
auf Dänischunterricht

Bürger von EU-Staaten haben ein Recht auf Dänisch-Unterricht in einem dänischen Sprachcenter. Dieses Recht gilt drei Jahre; nachdem man das erste Mal als Arbeitnehmer oder Einwohner in Dänemark registriert wurde, sowohl für Grenzpendler als auch Menschen, die Ihren Wohnsitz nach Dänemark verlegen. Bei einem Wunsch nach Dänisch-Unterricht sollte man sich an das Jobcenter der Kommune seines Wohnortes wenden. Für Grenzpendler ist die Kommune zuständig, in welcher der Arbeitgeber seinen Sitz hat. Es gibt eine freie Schulwahl, sodass man dort zum Unterricht gehen kann, wo es für den Lernernden am komfortabelsten ist, unabhängig vom Ort des Arbeitsplatzes.

 

Man benötigt seinen Arbeitsvertrag und eine Legitimation mit Bild, z. B. einen Pass.

Die Kommune sendet einen Antrag an das Sprachcenter. Dieses lädt den Schüler zu einem Gespräch ein, bevor der Unterricht innerhalb von 4 Wochen beginnt, meist zum 1. eines Monats.